§ | Testamentvollstreckung
„Denken Sie früher an später."

• Nachlassverwaltung
• Vermögensverwaltung
• Erstellung des Nachlassverzeichnisses
• Auseinandersetzung des Nachlasses
• Internationale Testamentsvollstreckung

Mit der Einsetzung eines Testamentenvollstreckers kann der Erblasser die Absicherung seines testamentarischen Willens und insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern - die ordnungs- und wunschgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen.

Ungewollte Einflussnahmen auf den Nachlass und/oder dessen Auseinandersetzung können so verhindert werden. Auch kann der Erblasser z.B. durch Anordnung andauernder Nachlassverwaltung durch den Testamentsvollstrecker eine Zerschlagung seines Nachlasses langfristig verhindern.

Der wahre Erblasserwille wird somit von objektiver Seite sicher erfüllt. Die entsprechende umfassende und kompetente Beratung der Mandanten im Erbrecht und im Steuerrecht mit allen Konsequenzen ist selbstverständlich mit umfasst.

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