§ | Arbeitsgemeinschaft Recht und Medizin

Die Arbeitsgemeinschaft Recht und Medizin versteht sich als eine Vereinigung von Anwälten und Ärzten, deren Interesse auf medizinische und medizinrechtliche Themen und einem Austausch rund um die Medizin gerichtet ist.

Wir streben gemeinsam - ob Arzt oder Rechtsanwalt - überdurchschnittliche Leistungen im Beruf zum Wohl des Mandanten oder Patienten an.

Ständige Fort- und Weiterbildung, gegenseitiger Austausch bildet die Grundlage unseres Interesses und bringt uns gegenseitig in diesem Ziel weiter. Berufspolitische Aspekte bei Anwälten und Ärzten sollen hierbei angemessene Berücksichtigung finden.

Jeder der im Netzwerk verbundenen Kollegen gibt seine Kenntnisse gerne an die Netzwerkkollegen weiter und hilft somit einen starken, gemeinsamen Verbund mit Vorsprung für die Mitglieder durch gemeinsame Teilhabe am Know How und Wissen zu schaffen.


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